Schuldnerberatung
Berlin
Ratgeber

Schuldenbereinigung: Ihre Wege aus den Schulden

Was Sie sofort tun können, welche Rechte Sie schützen und welche Lösungen es gibt – vom Vergleich mit den Gläubigern bis zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Was bedeutet Schuldenbereinigung?

Schuldenbereinigung heißt, die eigenen Schulden geordnet und dauerhaft zu erledigen – entweder durch eine Einigung mit allen Gläubigern oder, wenn das nicht gelingt, über das gesetzliche Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Ziel ist immer ein echter Neustart: keine Pfändungen mehr, planbare Zahlungen und am Ende ein schuldenfreies Leben.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem von drei Größen ab: der Höhe Ihrer Schulden, dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens und davon, ob Sie zusätzliche Mittel einsetzen können – etwa eine Einmalzahlung aus Ersparnissen oder Unterstützung aus der Familie.

Erste Schritte – was Sie sofort tun können

  1. Post öffnen und Fristen sichern. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, gegen einen Vollstreckungsbescheid ebenfalls binnen zwei Wochen Einspruch. Ungeöffnete Briefe verschlimmern die Lage fast immer.
  2. Überblick verschaffen. Legen Sie eine Liste aller Gläubiger an: Name, Aktenzeichen, offener Betrag, eingeschaltete Inkassobüros oder Anwälte. Im Kundenportal von solvento.pro geht das per Foto oder Upload.
  3. Haushaltsplan aufstellen. Stellen Sie Einnahmen und feste Ausgaben gegenüber. So sehen Sie, welcher Betrag realistisch für die Schuldenregulierung bleibt.
  4. Konto schützen. Lassen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln – das ist kostenlos und schützt Ihr Existenzminimum.
  5. Keine neuen Schulden. Verzichten Sie auf neue Kredite, Ratenkäufe oder „Kauf auf Rechnung“, bis ein Plan steht.

Pfändungsschutz und P-Konto

Ein Teil Ihres Einkommens ist gesetzlich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt (§ 850c ZPO). Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für das monatliche Nettoeinkommen:

FreibetragBetrag pro Monat
Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 €
Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 €
Erhöhung für die zweite bis fünfte Person (je Person)+ 332,83 €
Einkommen oberhalb dieses Betrags ist voll pfändbar4.866,30 €

Liegt Ihr Einkommen über dem Freibetrag, ist nur ein Teil des Mehrbetrags pfändbar – die genaue Rechnung übernimmt unser Schuldenrechner nach der amtlichen Tabelle.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

  • Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln (§ 850k ZPO). Jede Person darf nur ein P-Konto führen.
  • Der Grundfreibetrag ist automatisch geschützt. Höhere Freibeträge – etwa für Kinder, Kindergeld oder Sozialleistungen – weisen Sie mit einer Bescheinigung nach, zum Beispiel von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatung.
  • Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben kann bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen werden.
WichtigDas P-Konto schützt nur das Existenzminimum – es beseitigt die Schulden nicht. Es verschafft Ihnen aber die Ruhe, eine dauerhafte Lösung anzugehen.

Die Wege im Überblick

Schnellster Weg

Sofortzahlung

Reichen Ersparnisse oder Vermögen, werden alle Forderungen auf einmal beglichen – oft lassen sich dabei Kosten und Zinsen nachverhandeln.

Häufigster Weg

Außergerichtlicher Vergleich

Die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderung, Sie zahlen den Rest als Einmalbetrag oder in Raten.

Bei guter Bonität

Umschuldung

Ein neuer Kredit löst alle alten Schulden ab – es bleibt eine einzige, planbare Rate.

Gesetzlicher Weg

Privatinsolvenz

Nach drei Jahren Wohlverhalten werden die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung).

Außergerichtlicher Vergleich

Beim Vergleich bieten Sie allen Gläubigern einen Teilbetrag an – als Einmalzahlung oder als feste Rate über einen überschaubaren Zeitraum. Viele Gläubiger stimmen zu, weil sie im Insolvenzverfahren meist weniger erhalten würden. Maßstab ist deshalb häufig, was Sie bei einer Insolvenz in drei Jahren abgeben müssten.

  • Vorteile: kein Gerichtsverfahren, kein öffentlicher Eintrag in Insolvenzbekanntmachungen, oft deutlich schneller erledigt.
  • Voraussetzung: Außergerichtlich muss jeder Gläubiger zustimmen – eine Mehrheitsentscheidung gibt es nur im gerichtlichen Verfahren.
  • Wichtig: Ratenvergleiche sehen üblicherweise vor, dass die volle Restforderung wieder auflebt, wenn Sie mit Raten in Verzug geraten. Planen Sie die Rate daher mit Puffer.
  • Abschluss: Lassen Sie sich die Erledigung jeder Forderung schriftlich bestätigen.

Umschuldung

Bei einer Umschuldung bündelt ein neuer Kredit alle bestehenden Schulden. Das lohnt sich vor allem, wenn teure Dispo- oder Ratenkredite durch einen günstigeren Zins ersetzt werden und Ihr Einkommen die neue Rate dauerhaft trägt. Voraussetzung ist eine ausreichende Bonität – mit negativen Schufa-Einträgen ist eine seriöse Umschuldung kaum möglich.

AchtungSeriöse Kreditgeber verlangen keine Gebühren im Voraus. Angebote „ohne Schufa“ gegen Vorkasse sind ein Warnsignal.

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Gelingt keine Einigung, bietet die Insolvenzordnung einen geregelten Weg in die Schuldenfreiheit. Für Verbraucherinnen und Verbraucher (und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen) gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO.

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch. Vor dem Antrag muss ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf Grundlage eines Plans stattgefunden haben – bescheinigt von einer geeigneten Person oder Stelle, etwa einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt (§ 305 InsO).
  2. Antrag beim Insolvenzgericht. Mit dem Antrag beantragen Sie zugleich die Restschuldbefreiung und gegebenenfalls die Stundung der Verfahrenskosten (§ 4a InsO), wenn Sie diese nicht sofort aufbringen können.
  3. Eröffnung des Verfahrens. Ab der Eröffnung sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO) – Pfändungen einzelner Gläubiger enden.
  4. Abtretungsfrist von drei Jahren. Während dieser Zeit wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abgetreten (§ 287 Abs. 2 InsO). Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen und weitere Obliegenheiten erfüllen, etwa jeden Umzug mitteilen.
  5. Restschuldbefreiung. Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung: Die verbleibenden Schulden sind erlassen.
Nicht von der Restschuldbefreiung erfasst (§ 302 InsO)Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt und Steuerschulden im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat – jeweils wenn der Gläubiger sie entsprechend angemeldet hat – sowie Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten. Für diese Forderungen braucht es eine gesonderte Lösung.

Die Verfahrenskosten werden vorrangig aus den abgetretenen Beträgen gedeckt. Wer nichts Pfändbares verdient, kann die Kosten stunden lassen. Unser Rechner berücksichtigt dafür pauschal 2.600 €.

Schufa und Neustart

  • Nach einem Vergleich bleibt der erledigte Eintrag in der Regel noch drei Jahre nach Erledigung gespeichert; unter bestimmten Voraussetzungen werden erledigte Einträge früher gelöscht.
  • Der Eintrag über eine erteilte Restschuldbefreiung wird seit 2023 bereits sechs Monate nach der Erteilung gelöscht.
  • Fordern Sie einmal jährlich Ihre kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und lassen Sie veraltete Einträge korrigieren.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

  • Keine Vorkasse für Kredite oder „Schuldenregulierung“, bevor eine Leistung erbracht ist.
  • Kosten müssen vorab klar und schriftlich genannt werden – bei uns sehen Sie sie schon im Rechner.
  • Rechtliche Prüfung und Vertretung dürfen nur zugelassene Rechtsanwälte und anerkannte Stellen übernehmen.

So begleitet solvento.pro

Mit dem kostenlosen Schuldenrechner sehen Sie in wenigen Minuten, welcher Weg für Sie rechnerisch am günstigsten ist – inklusive Vor- und Nachteilen, Kosten und Zahlungsplan. Im Kundenportal laden Sie Ihre Unterlagen hoch, verfolgen jeden Schritt online und erhalten Antworten Ihrer Gläubiger transparent dargestellt. Die rechtliche Prüfung übernehmen zugelassene Rechtsanwälte.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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